Sport

swiss Sport Integrity
Am 1. Januar 2022 wurde die neue Stiftung Swiss Sport Integrity als unabhängiges nationales Kompetenzzentrum gegründet.

Mit der Stiftung Antidoping Schweiz verfügte der Schweizer Sport bis 2020 über ein nationales Kompetenzzentrum in Sachen Dopingbekämpfung. Zur Erweiterung der Kompetenzen um eine sportethische Dimension wurde im Anschluss an das 25. Sportparlament beschlossen, Antidoping Schweiz zu transformieren und neu als Stiftung Swiss Sport Integrity zu lancieren. Seit dem 1. Januar ist Swiss Sport Integrity nun als Anlauf- und Meldestelle für die Dopingbekämpfung, die Ahndung von Verstössen gegen ethische Grundsätze und die Meldung und Beseitigung von Missständen im Schweizer Sport zuständig.

ANTIDOPING
Der schweizerische Firmen- und Freizeitsportverband bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Sport Integrity.

Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athlet*innen, den Verband sowie der ganze Firmen- und Freizeitsport. Die Führung von schweizerische Firmen- und Freizeitsportverband legt Wert darauf, dass Athlet*innen, Trainer*innen, Teamchefs und medizinische Betreuungspersonen die Regeln kennen und sich für sauberen Golf einsetzen.

ETHIK IM SPORT
Informieren Sie sich im Folgenden über die Grundprinzipien der Ethik im Sport, ihre nationale Umsetzung durch die Ethik-Statuten des Schweizer Sports sowie über das Meldesystem für Verstöße.

Ethik im Sport besteht darin, die Gesundheit sowie das Wohlergehen der Sportler*innen und die Glaubwürdigkeit des Sports zu schützen. Die Ethik-Charta von Swiss Olympic und des Bundesamtes für Sport (BASPO) hat die Grundlage dafür gebildet. Diese Charta wird mithilfe des Ethik-Statuts des Schweizer Sports in der Schweiz konkretisiert und umgesetzt. Dieses Statut bildet die rechtliche Grundlage für das neue System zur Meldung, Untersuchung und Sanktionierung von Ethik-Verstössen und zur Feststellung von Missständen im Schweizer Sport.

Der schweizerische Firmen- und Freizeitsportverband, seine Mitglieder und alle Personen, die dem Verband zugeordnet werden können, unterstehen dem Ethik-Statut des Schweizer Sports und verpflichten sich, diese einzuhalten (Art. 2 der Statuten des SFFS).