Qualifikationen und Transfers

Qualifikationen und Transfers der Spielerinnen und Spieler mittels clubcorner ab Januar 2019

Folgende Funktionen erlauben auf „clubcorner.ch“ ab dem 15. Januar 2019 die Vorbereitung und/oder die Bestätigung eines Antrags:

  • Trainer/-in: kann einen Antrag vorbereiten
  • Spielerlizenzen : (neu ab dem 15. Januar 2019): kann einen Antrag vorbereiten und/oder bestätigen. Bitte vergesst nicht die neue Funktion dem / der Verantwortlichen zuzuweisen!

Ab 15. Januar 2019 werden sämtliche Qualifikations- und Transferprozesse von Spielerinnen und Spielern ausschliesslich über clubcorner.ch abgewickelt. Konkret bedeutet dies, dass Spieleranmeldungen, Transfers oder Leihgaben nicht mehr per Post an den Schweizerischen Fussballverband eingereicht werden können.

Betroffen sind namentlich folgende Prozesse (Klick auf den Link öffnet Anleitung):

Bitte zu beachten: Im clubcorner steht noch die Anleitung „Doppellizenz“.
Diese gilt nur für SFV-Vereine! Doppellizenzen zwischen SFV und SFFS sind nach wie vor nicht möglich.

allgemeine Hinweise:

  • je nach Antragstyp müssen gewisse Dokumente auf clubcorner.ch hochgeladen werden.
  • Bei einer Erstregistrierung beispielsweise wird man aufgefordert, ein Foto und eine Kopie eines Ausweispapiers hochzuladen (kann mit einem Smartphone aufgenommen werden).
  • Die ehemalige schriftliche Unterschrift des Spielers, gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters, sowie die Unterschrift des bisherigen Klubs, im Fall eines Transfers, gehören somit ab 15. Januar 2019 der Vergangenheit an und erfolgen neu durch eine Bestätigung via Link in einer Email / SMS Code.
  • clubcorner.ch wird Sie unter anderem auch zum korrekten Antragstyp führen und entsprechende Hilfen zur erfolgreichen Abwicklung des Antrags anbieten.
  • Der Status des jeweiligen Antrags kann jederzeit auf clubcorner.ch mitverfolgt werden.
  • Wir bitten euch eindringlich, ab 15. Januar 2019 alle oben aufgelisteten Prozesse nur noch über clubcorner.ch abzuwickeln. Per Post eingereichte Qualifikationsanträge können durch die Spielerkontrolle des SFV nicht mehr bearbeitet werden.